Wenn Sie sich durch die Seiten geklickt oder im Internet recherchiert haben, dann wurde sicherlich viel gelesen und Sie sind vielleicht etwas verunsichert.
Deshalb möchte ich hier versuchen, Wissenswertes zusammenzufassen und etwas Licht hineinbringen, damit Sie nicht gleich in die erste Falle oder Fettnäpfchen treten. Denn der eintrittspflichtige Versicherer wird keine Gelegenheit ungenutzt lassen um Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen. Ein qualifizierter Sachverständiger wird Sie in dem ganzen Prozess der Schadensregulierung unterstützen und beraten.
Das Allerwichtigste gleich vorab! Sollte Ihr Fahrzeug, ohne Ihr Verschulden, beschädigt worden sein, haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung übervorteilen. Ich berate Sie gern!