Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und Ihr Fahrzeug hat einen Sachschaden erlitten? Jetzt heißt es aufgepasst und Finger weg vom Kostenvoranschlag durch die Werkstatt oder dem „Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung.
Die Kosten für den Sachverständigen und das Gutachten gehören zum Schadenersatz ( § 249 BGB ) und den zahlt die gegnerische Versicherung !
Es geht um Geld – um Ihr Geld!
Als unabhängiger und verbandsgeprüfter KFZ-Sachverständiger und Unfallgutachter, biete ich alle Leistungen zum Thema Schadensregulierung und KFZ-Wertgutachten an.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Stockmann in Rathenow ist ein anerkanntes, versicherungs- und werkstattunabhängiges Unternehmen für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung.