Nutzungsausfall

Was ist der sogenannte Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?

Ein Nutzungsausfall entsteht Ihnen dann, wenn Sie ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfallschadens für eine gewisse Zeit nicht nutzen können. Hierfür steht Ihnen eine Entschädigung zu. (§§ 249 BGB ).

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich um einen Haftpflichtschadenfall handelt d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer ist schuld an dem Unfall. Dessen Haftpflichtversicherung muss auch für diesen Nutzungsausfall aufkommen.