Bagatellschaden:
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten derzeit ca. 750 – 1000 Euro nicht überschreiten. Bagatellschäden werden häufig unterschätzt. Bei den heutigen Fahrzeugen ist, von außen, meist kein Schaden erkennbar, weil die Schäden meist im Bereich der verdeckten Fahrzeugteile zu suchen sind. Für einen Laien ist es nur schwer einzuschätzen ob wirklich ein Bagatellschaden vorliegt. Deshalb sollte man, bei einem unverschuldetem Unfall, immer einen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen. Sollte sich der Schaden dann wirklich als ein Bagatellschaden herausstellen, kann der Sachverständige auch einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten anfertigen. Beides ist für Sie kostenlos und kann zur Schadenregulierung herangezogen werden.
Jetzt ist vor Allem wichtig sicherzustellen, dass es sich wirklich um einen Kleinstschaden handelt und alle weiteren Risiken sicher ausgeschlossen werden können.
Schaden richtig einordnen! – Abgrenzung von Bagatellschäden und Unfallschäden
Schaden nach Auffahrunfall
hier ist übrigens ein Schaden von fast 2000 Euro eingetreten, weil es unter der Stoßfängerabdeckung massive Schäden gab, die undemontiert nicht zu erkennen sind