wirtschaftlicher Totalschaden

wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor wenn die Reparaturkosten, die aufgewendet werden müssen um ein Fahrzeug wieder in den Zustand wie vor dem Unfall zu versetzen höher sind als der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das bedeutet man kann das Fahrzeug technisch wieder instandsetzen aber es ist wirtschaftlich nicht rentabel, weil die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Mit Wiederbeschaffungswert oder auch Wiederbeschaffungsaufwand meint man, die Summe die man aktuell aufbringen müsste um z.B. ein gleiches oder auch gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu kaufen. Dabei wird das Alter, die Laufleistung, der allgemeine Zustand des Fahrzeugs und andere wertbildende Faktoren mit berücksichtigt. Gerade bei älteren Fahrzeugen übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert sehr schnell.

Beispiel:

Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall) 2500 Euro –> Reparaturkosten 2600 Euro = wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens nach einem Unfall erfolgt dann folgendermaßen:

Wiederbeschaffungswert – Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand . Der Wiederbeschaffungsaufwand ist dann die Summe, die die gegnerische Versicherung zu bezahlen hat. Die Summe vom Restwert erhalten Sie dann vom Restwertaufkäufer, somit stimmt dann die Rechnung wieder zum Wiederbeschaffungswert.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert 2500 Euro – Restwert 500 Euro = 2000 Euro. Die gegnerische Versicherung muss die 2000 Euro und der Restwertaufkäufer die 500 Euro an Sie zahlen. Das Gebot des Restwertaufkäufers ist übrigens verbindlich und kann vor Ort nicht mehr verhandelt werden. Fragen Sie ggfs. den Sachverständigen ob er Sie bei der Abwicklung mit dem Restwertaufkäufer unterstützt bzw. begleitet.