Restwert

Restwert:

Ist ein Wert, den der Sachverständige bestimmt, der den Wert des beschädigten, unreparierten  Fahrzeugs darstellt. Der Wert, den eventuelle Ankäufer, bereit sind dafür zu zahlen.

Er wird durch den Sachverständigen ermittelt unter Berücksichtigung des konkreten Schadenumfangs und des regionalen, allgemeinen Marktes. 

Dazu wird das beschädigte Fahrzeug regionalen Restwertaufkäufern angeboten oder in eine Restwertbörse eingestellt und Restwertaufkäufer oder ähnliche Betriebe können dann auf das beschädigte Fahrzeug bieten. Das höchste Gebot erhält dann den Zuschlag und ist für den Restwertaufkäufer verbindlich.

Das Fahrzeug muss dann innerhalb einer bestimmten Frist vom Restwertaufkäufer, für Sie kostenfrei, bei Ihnen oder am Standort des Fahrzeugs abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung im Vorfeld.