Restwert:
Ist ein Wert, den der Sachverständige bestimmt, der den Wert des beschädigten, unreparierten Fahrzeugs darstellt. Der Wert, den eventuelle Ankäufer, bereit sind dafür zu zahlen.
Er wird durch den Sachverständigen ermittelt unter Berücksichtigung des konkreten Schadenumfangs und des regionalen, allgemeinen Marktes.