Haftpflichtschadengutachten

Haftpflichtschadengutachten

Bei einem Haftpflichtschaden werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, gegenüber dem Unfallverursacher. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Unfallopfer nicht schlechter gestellt werden darf als vor dem Unfall. (§ 249 BGB). Sie haben das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen um die Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Die Kosten dafür übernimmt der Unfallverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung.

Das Gutachten enthält alle wichtigen Fahrzeugdaten, eine Beschreibung und Fotos von Art und Umfang der Beschädigung und eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation, damit ihr Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt werden kann bzw. stellt einen Totalschaden fest, wenn z.B. die Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Im Falle eines Totalschadens, wird das Gutachten einen Wiederbeschaffungswert ausweisen, damit ein anderes vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden kann.

Weiterhin enthält ein solches Gutachten auch Angaben zu einer Wertminderung des zu reparierenden Fahrzeugs und einen Nutzungsausfall. Beides sind Kosten, die von der gegnerischen Versicherung zu erstatten sind.

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