Wiederbeschaffungswert:
Der Sachverständige wird in seinem Gutachten einen Wiederbeschaffungswert bestimmen, welcher aufgewendet werden muss um, im Falle eines Totalschadens oder wirtschaftlichen Totalschadens. ein vergleichbares Fahrzeug anzuschaffen. Zu vergleichbaren Fahrzeugen zählt man ein anderes Fahrzeug gleichen Typs und Ausstattung oder eines dieser Fahrzeugklasse in ähnlichem Erhaltungszustand wie das Eigene vor dem Unfall.
Dazu sind örtliche Marktlage, der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall (Laufleistung, Pflege, Abnutzung) und andere Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Sachverständige wird dazu eine Bewertung vornehmen. Der Wiederbeschaffungswert oder auch Wiederbeschaffungsaufwand genannt wird im Gutachten gesondert ausgewiesen