Merkantiler Minderwert

Merkantiler Minderwert:

der merkantile Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug, nach der Reparatur, einen geringeren Verkaufswert hat als ein nicht beschädigtes Fahrzeug. Der eventuelle Käufer ist nur bereit einen geringeren Wert für dieses Fahrzeug zu bezahlen, da ein gewisses Reparaturrisiko bestehen könnte, wie z. B. eine nicht ganz fachgerechte Reparatur, die  vielleicht einen frühen Korrosionsschaden etc. zur Folge hat.

Dieser Minderwert wird vom Sachverständigen, im Gutachten, gesondert ausgewiesen und ist von der generischen Versicherung ebenfalls zu erstatten.