Ablauf der Begutachtung

Ablauf bei der Erstellung eines KFZ-Gutachtens

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Sie bekommen noch am gleichen Tag einen Termin um das Unfallfahrzeug zu besichtigen.

  • Ich begutachte Ihr Fahrzeug

wann es Ihnen am Besten passt:

Ich begutachte Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder auch an Ihrer Arbeitsstätte.

Ein KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständiger untersucht, eingehend, das Fahrzeug nach einem Unfall und dokumentiert alle Schäden in Zusammenhang mit dem Diesem.

Alle Fakten werden exakt beschrieben und beurteilt. Dazu gehören ein ausführliches Gutachten der aufgenommenen Schäden und eventuellen verdeckten Schäden, die aus dem Schadenbild zwingend zu folgern sind. Zu einem vollständigen Gutachten gehört auch eine Fotodokumentation des Fahrzeugs.

Anschließend kalkuliert der Sachverständige die Reparaturkosten, die zur Instandsetzung der Schäden anfallen werden. Liegen dabei die, zu erwartenden, Reparaturkosten deutlich über dem Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Hier wird dann ein Wiederbeschaffungswert ermittelt, den der Geschädigte aufbringen müsste um ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen. Dieser Wert wird dann von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

  • Wer bekommt das Gutachten ?

Nach der Erstellung des Gutachtens bespreche ich Dieses mit Ihnen und kläre noch offene Fragen ihrerseits. Danach wird das Gutachten an die gegnerische Versicherung versendet. Sie erhalten eine Abschrift des Gutachtens, sowie auch die Werkstatt und ein eventuell hinzugezogener Anwalt.

Ich stehe Ihnen während der gesamten Regulierungsphase zur Seite

Schadenaufnahme am Fahrzeug