Kaskogutachten
Bei einem Kaskoschaden haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, eines möglicherweise selbstverschuldeten Schadens oder eines Schadens durch höhere Gewalt, wie z.B. einen Wildschaden, Diebstahl o.ä. Solange Sie dabei nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Näheres über eine Kaskoschadenabwicklung erfahren Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag. Hier geht es in erster Linie um vertragliche Regelungen zum Schadenersatz.
Im Kaskoschadenfall ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Schritte zur Schadensregulierung Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter.
Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter / Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter / Sachverständigen.